Die Weichen für erfolg­reiches unter­neh­me­ri­sches Handeln werden im Gesell­schafts­recht mit den weiteren wirtschafts­recht­lichen Bereichen früh gestellt. Unsere Erfahrung zeigt, dass gesell­schafts­recht­liche Beratung integral (umfassend) zu erfolgen hat. D. h., dass neben dem Recht und den Markt­er­for­der­nissen, die Unter­neh­mer­per­sön­lichkeit und Unter­neh­mens­kultur entscheidend für den wirtschaft­lichen Erfolg ist.

Kern der juris­ti­schen Beratung im Gesell­schafts­recht sind optimalen Handlungs­formen von Inves­toren und Unter­nehmen entspre­chend der breiten Palette an Rechts­formen und Möglich­keiten nach den strate­gi­schen Bedürf­nissen des Unter­nehmens, um sich national und inter­na­tional auf Märkten erfolg­reich zu bewegen.

Daneben ist unsere Beratung auf die zykli­schen Erfor­der­nisse des Unter­nehmens abgestimmt. Die Planungs- und Gründungs­phase (Start Up) hat andere Beratungs­schwer­punkte als ein Unter­nehmen in der Frühentwicklungs‑, Wachstums- oder Expan­si­ons­phase. Mit dem Erreichen des Wachstums-Zenits ist das Unter­nehmen wieder neu für die Zukunft auszu­richten, soll re-struk­tu­riert oder muss saniert werden.

Unsere Betreuung umfasst das Recht der Kapital­ge­sell­schaften (GmbH, UG) als auch Perso­nen­ge­sell­schaften (z.B. Gesell­schaft bürger­lichen Rechts, GmbH & Co. KG, stille Betei­ligung). Für die passgenaue – auch inter­na­tionale – Beratung von Unter­nehmen und Betei­li­gungen handeln wir im Team und greifen zur Wahrung Ihrer Inter­essen auf das Know-How von Steuer­be­ratern und Wirtschafts­prüfern zurück.

Die klassische Beratung im Gesell­schafts­recht umfasst den M&A und den Venture Capital Bereich. Wir entwi­ckeln pragma­tische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Gründungen als Start Ups, Beratung von Gesell­schaftern, Geschäfts­führern hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten.

Felix Ginthum

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

Ein integrales Rechts­be­ra­tungs­ver­ständnis im Gesell­schafts­recht geht über die optimale Rechts­for­menwahl, recht­liche Optimie­rungs­fragen, Wahrung von Inter­essen der Gesell­schafter u nd Inves­toren hinaus. Es streift dabei Rechts­be­reiche, wie das Arbeits‑, Umwelt- und IT-Recht.  Bevor Entschei­dungen mit großer Tragweite getroffen werden, ist – immer wieder, wenn gewünscht  – der Blick aufs Ganze wichtig.

Rechts­formen, Struk­turen  und Prozesse sind im Hinblick auf Markt­be­dürf­nisse, Funktio­na­lität und Effek­ti­vität dann passgenau, wenn diese der Unter­neh­mer­per­sön­lichkeit, dem  Management, der Führungs­kraft mit den jewei­ligen Werten, Einstel­lungen und Fähig­keiten in der Wechsel­wirkung der jewei­ligen Unter­neh­mens­kultur entsprechen.

Die Rahmen­be­din­gungen für die Wettbe­werbs­fä­higkeit von Unter­nehmen sind funda­men­talen Verän­de­rungen unter­worfen. Einfluss­fak­toren wie beschleu­nigter Fortschritt, neue Märkte, kriti­sches Konsum­ver­halten, techno­lo­gi­scher Fortschritt, Wissens­explosion, demogra­phi­scher Wandel und eine ständig expan­die­rende Globa­li­sierung bringen neue unter­neh­me­rische Risiken und Chancen mit sich. Komple­xität und Dynamik von Veränderungsprozessen

Unter­nehmen müssen sich immer mehr in insta­bilen Struk­turen situativ sich an neue Kunden­be­dürf­nisse, Markt­struk­turen und Wettbe­werbs­ver­hält­nisse anpassen. Folgende Fragen können sich dadurch stellen:

  • Wie verbessern sich unsere Kunden­ori­en­tierung oder die Beschaf­fungs­ef­fi­zienz mit unseren Lieferanten?
  • Wie können Verbes­se­rungs­vor­schläge von Mitar­beitern helfen effizi­enter, intern wie extern zu kommuniziere?
  • Wie können kann die Produkt­ent­wicklung und Produktion schneller in markt­fähige innovative, Umwelt­stan­dards und Ethik orien­tierte Qualität sicherstellen?
  • Wie kann der produktive Einsatz vorhan­denen, erfah­renen Personal produktiv verbessert werden? Wie lassen sich Netzwerke entlang der Wertschöp­fungs­kette gestalten?
  • Wie kann eine Lernkultur für unser Unter­nehmen gefördert und Weiter­bil­dungs­pro­zesse einge­leitet werden? Wie lässt sich eine „high perfor­mance culture“ mit hohem Identi­fi­ka­ti­onsgrad realisieren?

Unsere Beratung hat den Anspruch die komplexen und dynami­schen Anfor­de­rungen rechtlich zu begleiten. Ein größt­mög­licher Nutzen für Ihr Unter­nehmen erschließt sich uns durch einen Perspek­tiv­wechsel. Ihr Unter­nehmen aus Ihrer Sicht verstehen ist Garant einer guten Beratung. Denn eine umfas­sende recht­liche Beratung ist bei komplexen und dynami­schen Frage­stel­lungen nicht allein aus dem überkom­menen juris­ti­schen Fundus möglich.

Die gesell­schafts­recht­lichen Frage­stel­lungen kommen meist zur Unzeit. Am Anfang steht die Idee. Mit dem Entschluss ein Unter­nehmen zu gründen, beginnt die Planung, der Businessplan wird erarbeitet und Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten werden geprüft. Es zeigt sich meist unter Zeitdruck, dass  das fachliches Wissen und betriebs­wirt­schaft­liches Know-How allein nicht ausreicht, um die bestmög­liche Start­po­sition einzu­nehmen. Entre­pre­neure verschenken große Anteile ihres Geschäfts­an­teils bereits in der Seed-Phase sofern keine Regelungen Ihnen die Beibe­haltung ihres Geschäfts­an­teils bei späteren Inves­ti­ti­ons­runden garantiert.

Je nach Branche betrifft die Gründungs­be­ratung zahlreiche Rechtsbereiche:

Von der Prüfung der Zuläs­sigkeit der Geschäftsidee, über den Schutz einer Marken­stra­tegie, die Frage­stel­lungen weiterer Schutz­rechte hin zur Rechtsform um Haftungs­ri­siken zu beschränken, die unter­schied­lichen Mitgründer bzw. Mitge­sell­schafter in dem Gesell­schafts­vertrag indivi­duell zu berück­sich­tigen. Darüber hinaus Verschwie­gen­heits­er­klä­rungen zu gestalten, um die Kopie der Geschäftsidee in Gesprächen mit Inves­toren u. a. zu schützen, neue Mitar­beiter richtig einzu­stellen, die Gefahren der Schein­selb­stän­digkeit zu umschiffen, den ersten Mietvertrag sicher abzuschließen bis hin zur Gestaltung von Allge­meinen Liefer­be­din­gungen und Koope­ra­ti­ons­ver­trägen mit inter­na­tio­nalen Kooperationspartnern.

Recht­liche Compliance ist unver­meidbar. Die Einhaltung der recht­lichen Voraus­set­zungen soll die  frisch­ge­ba­ckenen CEOs nicht überfordern und von Ihren Kernauf­gaben abhalten. Unsere Beratung ermög­licht es Gründern sich voll auf die Marketing‑, Sales- und Social Media-Strategien zu entwi­ckeln und Inves­toren einzuwerben.

Im Laufe eines Unter­neh­mens­zyklus stellt sich oft die strate­gische Frage, ob ein anderes Unter­nehmen oder ein Unter­neh­mensteil erworben oder gar veräußert werden soll. Vielfältige Umstände in komplexen und dynami­schen Märkten können Verän­de­rungen ergeben. Unsere Beratung stellt Ihnen die Expertise für den richtigen Umgang mit diesen Heraus­for­de­rungen zur Verfügung.

Unter dem Begriff M&A (Mergers and Acqui­si­tions) werden die mit Fusionen, Übernahmen, Verschmel­zungen (Unter­neh­menskauf, Unter­neh­mens­verkauf, Umwand­lungen) verbun­denen Vorgänge,  wie die Übertragung von Gesell­schafts­an­teilen, Fragen zur Finan­zierung eines Unter­neh­mens­kaufs, die Auflösung alter und die Gründung neuer Gesell­schaften (Umstruk­tu­rierung usw. ) verstanden.

So Nach Auswahl eines poten­zi­ellen Zielun­ter­nehmens wird in der Regel eine Vertrau­lich­keits­ver­ein­barung unter­zeichnet. Mit Beginn der ersten Gespräche ein („Non-Disclosure-Agreement“, „NDA“), die Unter­zeichnung von Absichts­er­klä­rungen („Letter of Intent“, „LOI“), die Prüfung der wirtschaft­lichen und recht­lichen Situation des Zielun­ter­nehmens („Due-Diligence“, „DD“) etc.

Je nach Aufga­ben­stellung arbeiten wir hier mit Wirtschafts­prüfer, Invest­ment­banken („Corporate Finance“) zusammen und bieten Ihnen maßge­schnei­derte Lösungen für Ihr Projekt.

Wenn Gesell­schafter sich streiten, schadet dies schnell dem ganzen Unter­nehmen.  Je früher die Gesell­schafter externe Beratung zum Konflikt­ma­nagement suchen, desto schneller findet man die richtige – möglichst präventive – Konflikt­lö­sungs­stra­tegie und rettet so Vermö­gens­werte, Arbeits­plätze und Ihr Know-How.

Unsere integral verstandene Beratung versucht den Konflikt nicht zu vermeiden, aber zu lösen. Rechtlich ist zunächst Klarheit über die Spiel­regeln herzu­stellen, in dem die aktuellen gesell­schafts­recht­lichen und wettbe­werbs­recht­lichen Möglich­keiten analy­siert werden.

Neben der klassi­schen juris­ti­schen Vertretung bzw. der Inter­es­sen­wahrung von Gesell­schaftern außer­ge­richtlich und vor Gerichten, werden immer häufiger kosten­ef­fi­ziente alter­native Streit­bei­le­gungs­me­thoden (ADR) nachgefragt.

Manchmal hilft ein gemein­sames durch einen kundigen Berater moderiertes Gespräch mit den Gesell­schaftern, um einen Streit beizulegen.

Denn Geschäfts­führern im Streit mit den Gesell­schaftern oder langwierige Streits zwischen Gesell­schaftern haben durch vielfältige Verflechtung unter­ein­ander oft den Wunsch Geschäfts­be­zie­hungen während und nach strei­tigen Ausein­an­der­set­zungen aufrecht­zu­er­halten. Vor Gericht werde diese oft endgültig getrennt. Mit zeit- und kosten­ef­fi­ziente alter­native Streit­bei­le­gungs­me­thoden (ADR – Alter­native Dispute Resolution), sind es dann Schieds­ver­fahren und Mediation, die Hilfe leisten.

Ist der Streit auf diesem Weg nicht beizu­legen, müssen die gesetz­lichen und vertrag­lichen Grenzen ggf. gerichtlich geklärt werden. Auch hier beraten wir Sie gern und suchen einen möglichst schnellen kosten­güns­tigen Weg.