Unsere Beratung ist spezia­li­siert auf alle Fragen rund um Immobilien: den Erwerb, die Belastung, die Bewertung und den Verkauf von Grund­stücken und deren Verwaltung. Immobilien zählen zu den wichtigsten Vermö­gens­werten für Privat­per­sonen, für Unter­nehmen und für nationale und inter­na­tionale Fonds­ge­sell­schaften gehören, zählt das Immobi­li­en­recht zu heraus­ra­genden Rechts­ge­bieten. Entspre­chend steht Ihre Sicherheit und Ihr Nutzen für unsere Rechts­an­wälte an erster Stelle.

Felix Ginthum

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

Nicht nur Lage, Größe und die Anzahl der Wohn- oder Gewer­be­ein­heiten sind für eine zukunfts­ori­en­tierte Bewertung einer Immobilie entscheidend. Wir prüfen eine Immobilie oder ein Portfolio praxis­ori­en­tiert und verlässlich auf Ertrags­chancen und die Werte­ent­wicklung. Im Rahmen einer Legal Due Diligence (recht­liche Immobi­li­en­be­wertung) unter­suchen wir das Grundbuch und dessen Eintra­gungen, ob Mietver­träge gekündigt werden können, welche Risiken bestehen und welche Rendi­te­chancen zu reali­sieren sind. Je nach Bedarf definieren wir mit Ihnen den Umfang der Prüfung und erstellen Gutachten, die Ihnen mit der Finan­zierung helfen.

Der Beratungs­bedarf bei Immobi­li­en­käufen oder Verkäufen kann sehr umfang­reich sein. Bei der Immobi­li­en­fi­nan­zierung oder beim Immobi­li­enkauf können Fehler weitrei­chende Konse­quenzen haben. So betreuen oder beraten wir umfassend bei Verhand­lungen rund um Immobi­li­en­trans­ak­tionen und bei Finan­zie­rungs­ver­trägen vor der Unter­zeichnung des notari­ellen Kaufvertrages.

Alle recht­lichen Fragen, die im Zusam­menhang stehen mit einem Immobi­li­enkauf, werden umfassend geprüft. Hierzu zählt der notarielle Kaufvertrag für einen Hauskauf, einen Grund­stückskauf oder den Kauf oder Verkauf von Eigen­tums­woh­nungen, den wir auf Ihre Inter­essen hin gestalten.  Denn ein Notar ist der unabhängige und unpar­tei­ische Betreuer aller Betei­ligten und vertritt nicht Ihre Inter­essen. Eine recht­zeitige anwalt­liche Beratung empfehlen wir bei Immobi­li­en­ver­käufen immer.

Das Wohnmiet­recht hat sich zu einem komplexen Themen­gebiet entwi­ckelt und ist sehr streit­an­fällig.  Wir vertreten Vermieter, Hausver­wal­tungen und Eigen­tü­mer­ge­mein­schaften bundesweit. Das Mietrecht im Wohnraum­miet­recht ist mieter­freundlich gestaltet. Wir zeigen Ihnen Wege auf, dass Sie als Eigen­tümer zu Ihrem Recht kommen. Ob bei Zahlungs­rück­ständen von Mietern, unpünkt­licher Zahlung, Abmah­nungen, unberech­tigten Minde­rungen, Kündi­gungen, Räumungs­klagen, Moder­ni­sie­rungs­fragen oder Mieterhö­hungen – vertreten wir überwiegend Vermieter.

Im Gewer­be­miet­recht vertreten wir Mieter und Vermieter. Im deutschen Mietrecht wird unter­schieden zwischen der Nutzung eines Mietobjekt zu Wohnzwecken und zu gewerb­lichen Nutzung. Damit sich ein eigenes Rechts­gebiet gebildet, dass Mietver­träge über Laden­flächen, Büroräume, Kanzlei- und Praxis­räume, Arztpraxen, Einkaufs­center, Lager- und Fabrik­hallen, Werkstätten und Flächen, die zur Werbungs­zwecken genutzt werden.