Die in ihrem Ausmaß breit gefächerte und sich stetig weiter­ent­wi­ckelnde Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­branche birgt jede Menge Heraus­for­de­rungen und Risiken und erfordert heutzutage unabdingbar juris­tische Spezi­al­kennt­nisse. Neben den Rechts­kennt­nissen ist aber auch techni­scher Sachver­stand Voraus­setzung für eine optimale Beratung. Wir bearbeiten Mandate aus dem IT-Recht bereits seit vielen Jahren, wodurch unsere Mandanten von einem hohen Maß an prakti­scher Erfahrung profi­tieren. Regel­mäßige Fortbil­dungen gewähr­leisten darüber hinaus, dass wir stets sowohl in recht­licher als auch in techni­scher Sicht stets auf dem aktuellsten Stand sind.

Nils Wittmiss

Sylvio Schiller

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

  • Geltend­ma­chung von Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen
  • Vertei­digung bei Abmahnungen
  • Beratung im Zusam­menhang mit dem Datenschutz
  • Verhandlung und Gestaltung von IT-Projekt­ver­trägen / Software­ver­trägen / Knowhow-Verträgen
  • Erstellen und Anpassung von Nutzungs­be­din­gungen (EULA) für Software und User-Generated-Content
  • Durch­führung von Einst­wei­ligen Verfügungsverfahren
  • Wider­spruchs­ver­fahren bei einst­wei­ligen Verfügungsverfahren

Der Vertrags­ge­staltung in der Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie kommt ein hohes Maß an Bedeutung zu, denn durch gutes Vertrags­ma­nagement können Unter­nehmen erheb­liche Kosten sparen und gleich­zeitig Konflikten vorbeugen. So kommt es zwischen Vertrags­partnern immer wieder zu Ausein­an­der­set­zungen, die auf vermeid­baren Fehlern vor oder während der Vertrags­ge­staltung beruhen, die wir durch unsere Beratung verhindern. Insbe­sondere aufgrund der in der Regel gebotenen Indivi­dua­lität von IT-Verträgen stellen wir unseren Mandanten eine profes­sio­nelle recht­liche Beratung zur Seite.

Der elektro­nische Geschäfts­verkehr verdrängt mehr und mehr den klassi­schen Vertrieb von Waren und Dienst­leis­tungen. Egal ob B2B oder B2C, wir helfen Shopbe­treibern, ihren Onlineshop rechts­sicher zu gestalten, um Abmah­nungen vorzu­beugen. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung von Rechts­texten und indivi­du­ellen Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen sowie eine Überprüfung der geltenden Hinweis- und Kennzeich­nungs­pflichten. Die Beratung und Vertretung von Mandanten in wettbe­werbs­recht­lichen Angele­gen­heiten stellt einen Schwer­punkt unserer Tätigkeit dar, wobei wir auf eine langjährige Erfahrung zurück­greifen können.

Gerade der inter­na­tionale Abhör­skandal hat Unter­nehmen wie Verbraucher für daten­schutz­recht­liche Frage­stel­lungen sensi­bi­li­siert. Der Schwer­punkt unserer Tätigkeit im Bereich Daten­schutz liegt in der Beratung von Unter­nehmen bei der Einhaltung daten­schutz­recht­licher Vorgaben. Ferner gestalten wir daten­schutz­recht­liche Verträge sowie unter­neh­mens­in­terne Richt­linien zum Datenschutz.

Sogenannte IT-Projekte beschäf­tigen sich mit Infor­ma­tions- und Kommu­ni­ka­ti­ons­sys­temen und zeichnen sich regel­mäßig durch Unbestimmtheit des Projekt­ge­gen­standes aus und bergen daher erheb­liche Risiken. Viele IT-Projekte scheitern oder verlaufen anders als im Vorfeld geplant. Im Rahmen der Beratung und der Vertrags­ge­staltung helfen wir unseren Mandanten, Risiken zu erkennen und zeigen mögliche Lösungswege auf. Dabei endet unsere Tätigkeit nicht mit dem Vertrags­schluss, denn wir stehen unseren Mandanten auch während der oftmals langzei­tigen Vertrags­aus­führung zur Seite.

Auch im Internet sorgen wir für optimalen Schutz von immate­ri­ellen Gütern. Hierzu zählen Marken, Patente, Designs und urheber­rechtlich geschützte Werke wie Software, Filme, Fotos oder Musik. Wir beraten Mandanten in sämtlichen Fragen zum geistigen Eigentum und vertreten sie bei der Rechts­ver­folgung oder vertei­digen sie, wenn sie beispiels­weise in Form einer Abmahnung oder einer einst­wei­ligen Verfügung in Anspruch genommen werden.

Präsen­tation Gutachten zum Urheber- und Leistung­s­chutz für den BVfK

Am 17.8.2021 hat Rechts­anwalt Tobias Sommer LL.M. gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Peifer (Köln) das… [weiter­lesen]

So ein Käse — Der Geschmack eines Lebens­mittels ist nicht urheber­rechtlich geschützt.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Geschmack eines Lebens­mittels kein Werk im Sinne des… [weiter­lesen]