Das Urheber­recht hat in den letzten Jahren, insbe­sondere im Zuge der „digitalen Revolution“ erheblich an Bedeutung gewonnen und ist in den Fokus der Aufmerk­samkeit gerückt. Zum Urheber­recht gehören neben den Nutzungs­rechten und Urheber­per­sön­lich­keits­rechten auch einige weitere verwandte Schutz­rechte. Der Kreis unserer Mandanten, die urheber­rechtlich relevante Leistungen erbringen, ist sehr weit gefächert So vertreten wir Schrift­steller, Journa­listen, Verlage, Kompo­nisten, Fotografen, Fotoagen­turen, Grafiker, Archi­tekten, Regis­seure, Wissen­schaftler, Program­mierer und Kreative aus der innova­tiven Startup Szene.

Es gilt der Grundsatz, dass es dem Schöpfer selbst überlassen bleibt zu entscheiden, wie, wann und in welcher Form ein Werk veröf­fent­licht wird und in welchem Umfang es vom Nutzer verändert werden darf. Dieser Grundsatz stößt in der heutigen Welt mit all seinen Möglich­keiten schnell an Grenzen und stellt für die Rechte­inhaber aber auch die Nutzer von urheber­rechtlich geschützten Werken schnell vor große Heraus­for­de­rungen. Genau an dieser Stelle können wir Sie mit unserem Know-How unter­stützen und Sie durch unsere mehrjährige Erfahrung optimal beraten, wobei neben den recht­lichen Aspekten auch die wirtschaft­lichen Belange Berück­sich­tigung finden.

Nils Wittmiss

Sylvio Schiller

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

  • Durch­setzen und Vertei­digen von Urheberrechten
  • Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen
  • Geldtend­machen von Auskunfts- und/oder Schadenersatzansprüchen
  • Vertei­digung bei Abmahnung aufgrund Urheberechtsverletzung
  • Recht­liche Beratung im Zusam­menhang mit Urheber­rechten, auch gegenüber Verwertungsgesellschaften
  • Verhandlung und Gestaltung von Lizenz­ver­trägen / Nutzungs­ver­trägen / Verwertungsverträgen
  • Erstellen und Anpassen von Nutzungs­be­dingen (EULA) für Software und User-Generated-Content
  • Prüfen von Urheber­rechten und Rechteverwaltung
  • Vertretung in gericht­lichen Urheberrechtsstreitigkeiten
  • Durch­führung von Einst­wei­ligen Verfügunsgverfahren
  • Wider­spruchs­ver­fahren bei Einst­wei­ligen Verfügungsverfahren

Viele Projekte im Bereich Medien, insbe­sondere wenn es die Produktion von Kino- und Fernseh­filmen aber auch Werbe­filmen betrifft, oder bei der Veröf­fent­li­chung von Büchern oder Musik, benötigen im Vorfeld eine Recherche hinsichtlich möglicher Rechte Dritter, die durch das Projekt tangiert werden. Unsere Rechts­an­wälte übernehmen diese Prüfung und sichern so die gesamten Rechte, damit im späteren Verlauf Urheber­rechts­ver­let­zungen vermieden werden, die Kosten und Verzö­ge­rungen verur­sachen. Im Rahmen solcher Recherchen begleiten wir unsere Mandaten auch beim Erwerb der Rechte und den damit einher­ge­henden Verhandlungen.

Soweit ein Projekt abgeschlossen ist, unter­stützen wir unsere Mandanten regel­mäßig bei der vertrag­lichen Auswertung der damit geschaf­fenen Werte und schützen das geistige Eigentum.

Abmah­nungen kommen in unserer täglichen Arbeit häufig vor und wir können dabei auf eine umfang­reiche Erfahrung aus beiden Blick­rich­tungen der Betei­ligten zurück­greifen, so dass wir jeweils auch die andere Seite und deren Argumente kennen.

Soweit die Urheber­rechte unserer Mandanten verletzt werden, wägen wir mit unseren Mandanten ab, welche Schritte einge­leitet werden. So kann im konkreten Fall eine Abmahnung möglich aber nicht sinnvoll sein. Wir beraten dabei unter dem Gesichts­punkt des aus dem US-ameri­ka­ni­schen stammenden Gedanken des „fair-use“. Soweit der Verletzer aber die Urheber­rechts­ver­letzung im kommer­zi­ellen Bereich vornimmt, setzen wir für unsere Mandanten alle zur Verfügung stehenden Rechte, wie Unter­las­sungs­an­sprüche, Auskunfts- und Schadens­er­satz­rechte durch und beantragen ggfs. eine Einst­weilige Verfügung oder gehen in das Hauptsacheverfahren.

Ander­seits vertreten wir unsere Mandanten auch, wenn sie selber eine urheber­recht­liche Abmahnung erhalten haben. Wir prüfen deren Berech­tigung und zeigen Möglich­keiten auf, kosten­günstig eine Einigung zu erzielen, oder fertigen eine optimale Unter­las­sungsg­er­klärung zur Vermeidung weiterer Strei­tig­keiten. Wird ein gericht­liches Verfahren erfor­derlich, da die Argumen­tation der Abmah­nenden nicht erfolg­ver­spre­chend ist, Zweifel an deren Rechts­po­sition bestehen und diese nicht auf ihre behaup­teten Ansprüche verzichten, begleiten wir unsere Mandanten auch in dieser Phase.

Die Verwertung von urheber­recht­lichen Werken erfordert regel­mäßig eine vertrag­liche Absicherung. Für unsere Mandanten führen oder begleiten wir in solchen Fällen die Vertrags­ver­hand­lungen profes­sionell und prüfen Vertrags­ent­würfe auf deren recht­liche und wirtschaft­liche Risiken.

Bei der Vertrags­ge­staltung profi­tieren unsere Mandanten von unserer Expertise, die eine optimale Umsetzung der Inter­essen unserer Mandanten ermög­licht und immer den Grundsatz der späteren Konflikt­ver­meidung während der Vertrags­laufzeit berücksichtigt.

Präsen­tation Gutachten zum Urheber- und Leistung­s­chutz für den BVfK

Am 17.8.2021 hat Rechts­anwalt Tobias Sommer LL.M. gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Peifer (Köln) das… [weiter­lesen]

So ein Käse — Der Geschmack eines Lebens­mittels ist nicht urheber­rechtlich geschützt.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Geschmack eines Lebens­mittels kein Werk im Sinne des… [weiter­lesen]