[Update 2019] Mit der Drohne in Spanien (Mallorca) privat fliegen

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[Update 2019] Mit der Drohne in Spanien (Mallorca) privat fliegen

Auf eine Aktuelle Anfrage bei der spani­schen Botschaft in Berlin zu den recht­lichen Bedin­gungen des Drohnen­flugs auf Mallorca im Juni 2019  haben wir folgende sehr hilfreichen Infor­ma­tionen erhalten.

“In Spanien wird unter­schieden zwischen der profes­sio­nellen bzw. kommer­zi­ellen Nutzung von Drohnen und einer privaten Nutzung als Freizeit­be­schäf­tigung. Nur im ersten Fall müssen bei einer staat­lichen Behörde bestimmte Lizenzen eingeholt werden, wie seit Oktober 2014 gesetzlich geregelt. Bei einer privaten Nutzung werden die kleineren Drohnen in Spanien dagegen als „Modell­flug­zeuge“ einge­stuft und unter­liegen somit der Regelung durch den „König­lichen Luftfahrt­verband“ Real Federación Aeronautica de España (www.rfae.org). Außerdem sind hier auch die jewei­ligen Autonomen Regionen und Kommunen zuständig. Bei der privaten Drohnen­nutzung ist grund­sätzlich Folgendes zu beachten:

Die Modellflugzeuge/Drohnen müssen auf Sicht­weite geflogen werden, dürfen eine Flughöhe von 120 Metern nicht überschreiten und weder über Gebäuden und  städti­schen Bereichen noch über Menschen fliegen. Von Menschen frequen­tierte Strände, Konzerte, Straßen innerhalb oder außerhalb von Ortschaften, Parks, Prozes­sionen, Sport­plätze etc. sind also ausge­schlossen. Die Drohnen/Modellflugzeuge dürfen nur in dafür geeig­neten Bereichen fliegen, z.B. unbewohnte Gebiete, für Modell­flug­zeuge bestimmte Bereiche etc. Bei Verstößen ist mit einer Anzeige und Sanktionen zu rechnen. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Drohnen natürlich nicht in einen kontrol­lierten Flugraum eindringen dürfen, d.h. in einen Raum, in dem andere Arten von Luftfahr­zeugen und Flugzeugen verkehren. Der Mindest­ab­stand zu Flughäfen beträgt dabei 8 Kilometer. Auch darf nicht an Orten geflogen werden, wo andere Luftfahr­zeuge in geringer Höhe geflogen werden (Bereiche für Gleit­schirm­fliegen, Fallschirm­springen, Hubschrauberplätze).

Wichtig ist auch, dass der Pilot die Drohne mit der erfor­der­lichen Sicherheit handhaben kann. Denn in jedem Fall trägt der Pilot des Modell­flug­zeugs jedwede Verant­wortung und wird für eventuelle Schäden haftbar gemacht.

Wenn Luftbild­auf­nahmen doch kommer­ziell genutzt werden sollten, also z.B. verkauft oder auf einem Blog veröf­fent­licht werden, der durch Werbung mitfi­nan­ziert wird, müsste auch der Amateur vorher eine „Verant­wor­tungs­über­nah­me­er­klärung“ bei der Staat­lichen Agentur für Luftsi­cherheit / Agencia Estatal de Seguridad Aerea (AESA) einreichen und eine Dreherlaubnis beantragen. Die email-Adresse der AESA lautet: drones.aesa@seguridadaerea.es

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