Vorsicht! Wieder Abmah­nungen der bonodo UG wegen veral­teter Widerrufsbelehrung

Die Bonodo UG (haftungs­be­schränkt) mahnt aktuell wieder Wider­rufs­be­leh­rungen in eBay-Shops ab, die nicht der seit dem 14.06.2014 geltenden Umsetzung der EU-Verbrau­cher­richt­linie entsprechen. Im Gegensatz zu den Abmah­nungen, die die bonodo UG (haftungs­be­schränkt) bereits im Jahr 2014 durch einen Rechts­anwalt aussprechen ließ, schreibt sie die Online­händler nun selbst an.

Der Vorwurf ist aus wettbe­werbs­recht­licher Sicht im Kern zwar korrekt, pikant am Vorgehen der bonodo UG (haftungs­be­schränkt) ist jedoch, dass sie laut Handels­re­gis­ter­auszug erst im September 2014 gegründet wurde und schon im Oktober 2014 die ersten Abmah­nungen versandt wurde. Aufgrund dieses Umstandes sowie der Tatsache, dass von der bonodo UG (haftungs­be­schränkt) keinerlei Produkte auffindbar sind, ist das Motiv für die Abmahn­tä­tigkeit rein rechts­miss­bräuch­licher Natur. Hierfür spricht auch, dass die bonodo UG (haftungs­be­schränkt) nach eigenen Angaben eine erheb­liche Produkt­vielfalt im Angebot hat (Elektro­nik­ar­tikel, Textilien, Taschen & Assesoires, Handyzubehör).

Inter­es­santer Weise fordert die bonodo UG (haftungs­be­schränkt) auch keine Unter­las­sungs­er­klärung, sondern macht im Ergebnis allein Schadens­ersatz geltend.

Wir warnen ausdrücklich davor, der Zahlungs­auf­for­derung nachzu­kommen, ohne die Abmahnung rechtlich überprüfen zu lassen. Gleichwohl raten wir den Betrof­fenen jedoch dringend, ihren Online­auf­tritt an das neue Verbrau­cher­recht anzupassen, um ernst­zu­neh­menden Abmah­nungen tatsäch­licher Mitbe­werber vorzu­beugen. Hierbei sind wir gern behilflich.