Wettbe­werbs­recht­liche Abmahnung wegen Bestell-Button

Uns liegen Infor­ma­tionen zu einer Abmahnung wegen eines Bestell-Buttons vor, der nicht ordnungs­gemäß beschriftet war. Abgemahnt wurde ein Busun­ter­nehmen, welches Buchungen im Internet anbot. Der Bestell-Button enthielt die folgende Formu­lierung „Jetzt unver­bindlich anmelden! (Zahlungs­pflich­tiger Reise­vertrag)“. Das abmah­nende Konkur­renz­un­ter­nehmen vertritt die Ansicht, dieser Bestell-Button entspreche nicht den gesetz­lichen Vorgaben.
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Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unter­las­sungs­er­klärung inklusive Vertrags­stra­fen­re­gelung abgeben sowie die Abmahn­kosten erstatten?
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit uns auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungs­termin zu verein­baren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.